Streikende Arbeiter*innen der gehobenen Eigentumswohnung Pacific Plaza Towers führten einen 16-tägigen Hungerstreik zur Regulierung von Vertragsarbeiter*innen durch. Das Pacific Plaza beherbergt Teile der philippinischen Elite und einflussreiche öffentliche Persönlichkeiten © Luke Espiritu

Streikende Arbeiter*innen der gehobenen Eigentumswohnung Pacific Plaza Towers führten einen 16-tägigen Hungerstreik zur Regulierung von Vertragsarbeiter*innen durch. Das Pacific Plaza beherbergt Teile der philippinischen Elite und einflussreiche öffentliche Persönlichkeiten © Luke Espiritu

Philippinen: Kontraktarbeit in Form von dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen zwischen einem Unternehmen (als „Haupt-Arbeitgeber“ bezeichnet), einem Beschäftigungsvermittler (gewöhnlich als „Agentur“ bezeichnet) und der einzelnen Arbeitskraft ist in den Philippinen seit Beginn der neoliberalen Globalisierung zum allgemeinen Muster von Beschäftigung geworden. In ihrer Form als dreiseitige Beschäftigung sind reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu prekärer Arbeit verkommen und führen die Philippinen zurück in die überwunden geglaubte Ära der „sweatshops“.

 

Dieser Artikel wird erklären, warum die philippinischen Arbeiter*innen in Kontraktarbeit verhaftet, entmachtet und arm geblieben sind – trotz Jahrzehnten der „Regulierung“ dieses parasitären Verhältnisses. Es wird auch untersucht, warum Kontraktarbeit in dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen vollkommener Unsinn ist, der für die Bevölkerungsmehrheit lediglich in die Misere führt. Der hier veröffentlichte Teil 1 informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Einführung und Entwicklung dieses Beschäftigungskonzeptes. Teil 2 stellt eine Betrachtung der Kontraktarbeit aus der Sicht der politischen Ökonomie dar.

Der Mythos legaler Kontraktarbeit

In den Philippinen lautet die verbreitete Geschichte zur Kontraktarbeit, dass sie mit dem sogenannten Herrera Gesetz von 1989 (Republic Act 6715) begann. Angeblich führte das Herrera Gesetz Ergänzungen zum Arbeitsrecht der Philippinen (Präsidenten-Dekret 442) in Gestalt der Artikel 106 bis 109 in Bezug auf Kontrakteure und Sub-Kontrakteure ein.

Insbesondere Artikel 106 wird als „Übeltäter“ hinter der Kontraktarbeit angesehen. Seither trat an Stelle zweiseitiger Beschäftigungsverhältnisse (Arbeitgeber-Arbeitnehmer), die als solche vom Arbeitsrecht geschützt waren, ein neues, dreiseitiges Verhältnis unter Beteiligung von drei Parteien: dem Unternehmen, dem Arbeitsvermittler und der Arbeitskraft.

Diese Geschichte ist problematisch, denn das Herrera Gesetz hat die Artikel 106 bis 109 nicht ins Arbeitsrecht eingefügt. Es hat in der Tat für Zusätze im Arbeitsrecht gesorgt, aber diese behandelten nicht die Regelungen über Kontrakte und Sub-Kontrakte. Vielmehr geht der erste Zusatz zum Arbeitsrecht auf den 1. November 1974 zurück (Präsidenten-Dekret 570-A) und bereits zu diesem Zeitpunkt erschien der Wortlaut des heutigen Artikels 106 als Artikel 104 im Arbeitsrecht (Abschnitt 22 des Präsidenten-Dekrets 570-A). Folglich gerieten die Regelungen zu Kontrakteuren und Sub-Kontrakteuren nicht 1989 sondern 1974 ins Arbeitsrecht – unmittelbar nach seinem Erlass durch Präsident Ferdinand Marcos.

Der Zeitpunkt ist von Bedeutung, denn es gehört zur Geschichte, dass Vermittlungsagenturen sich nur verbreiten konnten, weil sie ausdrücklich vom Gesetz zugelassen wurden. Anders ausgedrückt war es das Gesetzt, insbesondere die Artikel 106 bis 109, die die dreiseitigen Beschäftigungsverhältnisse als von den zweiseitigen unterschiedene in den Arbeitsbeziehungen einführten. Und dieser Umstand wird vorgeblich dadurch belegt, dass Arbeitsvermittler oder auch Personalagenturen im Dienstleistungsbereich zur Zeit nach dem Herrera Gesetz in Schwung kamen.

Die Regelungen für Kontrakteure und Sub-Kontrakteure bestanden zwar seit 1974 und auch in der unmittelbar darauf folgenden Zeit, jedoch waren die dreiseitigen Beschäftigungsverhältnisse bei weitem nicht so verbreitet wie zwei Jahrzehnte später. Das wirft die Frage auf: Hat das Gesetz die dreiseitigen Beschäftigungsverhältnisse als neue Form der Arbeitsbeziehungen auf den Weg gebracht? Hat das Gesetz sie „geschaffen“?

Fahrer*innen von Bestank Corporation, dem führenden philippinischen Wassertankhersteller, streikten gegen die Vertragsgestaltung durch die Regierung Duterte durch die Verabschiedung der Verordnung 174 des Arbeitsministeriums, die noch immer trilaterale Beschäftigungsprogramme erlaubt © Luke Espiritu

Fahrer*innen von Bestank Corporation, dem führenden philippinischen Wassertankhersteller, streikten gegen die Vertragsgestaltung durch die Regierung Duterte durch die Verabschiedung der Verordnung 174 des Arbeitsministeriums, die noch immer trilaterale Beschäftigungsprogramme erlaubt © Luke Espiritu

Gesetzliche Legitimierung einer ungesetzlichen Praxis?

Wenn man Artikel 106 des Arbeitsrechts genau untersucht, zeigt sich, dass er dreiseitige Beschäftigungsverhältnisse nicht als Gegensatz zu zweiseitigen einrichtet. Artikel 106 behandelt Lohnzahlungen, nicht die Klassifizierung von Arbeiter*innen nach Typen. Er steht in „Buch III, Abschnitt II. Löhne“. Statt also dreiseitige Arbeitsverhältnisse „zu schaffen“, setzt Artikel 106 tatsächliche diese als existierend voraus und regelt, welche der beteiligten Parteien die Verantwortung für unbezahlten Lohn zu übernehmen hat! Statt des Gesetzes, das dreiseitige Arbeitsverhältnisse erst „legalisiert“ oder „zugelassen“ hätte, war es die PRAXIS, die sie in Gang gesetzt hat. Bereits vor dem Arbeitsrecht existierten dreiseitige Beschäftigungsverhältnisse bei Bauprojekten und landwirtschaftlicher Saisonarbeit. Und wenn man die Geschichte der Rechtsprechung aufsucht, taucht ein Fall auf, in dem reguläre Sicherheitsmitarbeiter eines Unternehmens in den 1960er Jahren zu Arbeitern einer Sicherheitsagentur umfirmiert wurden, um ihnen das Recht vorzuenthalten, eine Gewerkschaft zu gründen.

Wenn also die Praxis dem Arbeitsrecht vorausging, welche Haltung nahm dann des Gesetz dazu 1974 dazu ein? Zweierlei ist offensichtlich. Erstens unternahm das Gesetz positive Schritte, um die Frage zu regeln, wer in einem dreiseitigen Beschäftigungsverhältnis für unbezahlten Lohn haftet. Zweitens gestattete es weder ausdrücklich die Praxis noch verbot es sie oder schränkte sie kategorisch ein. Vielmehr übertrug es der Exekutive, nämlich dem Arbeitsminister, legislative Gewalt zur weiteren Bestimmung. Daher lautet Artikel 106 auszugsweise wie folgt:

Der Arbeitsminister ist berechtigt, durch entsprechende Verordnungen die Kontraktarbeit zu beschränken oder zu verbieten, um Rechte von Arbeiter*innen zu schützen, die in diesem Gesetzeswerk eingeräumt werden. Bei derartigen Verboten oder Einschränkungen kann er Unterscheidungen bei der Kontraktarbeit festlegen sowie Differenzierungen verschiedener Typen von Kontraktarbeit vornehmen, um zu bestimmen, welche der beteiligten Parteien als Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes anzusehen ist, um Missbrauch oder Umgehung der Vorschriften dieses Gesetzeswerkes zu vermeiden.

(Hervorhebungen durch den Autor)

Demzufolge war die Haltung des Arbeitsrechts gegenüber in der Praxis vorkommenden dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen keineswegs so rosig, wie dies später dargestellt wurde, nämlich dass es diese „ausdrücklich erlaubte“. Im Gegenteil: die Haltung war negativ. Genau genommen ermächtigte es den Arbeitsminister zu zwei Dingen: zu Einschränkung oder Verbot – wie oben zitiert.

Wie bei jeder validen Übertragung von legislativer Gewalt benannte das Arbeitsrecht vernünftige Gründe für die Einschränkung oder das Verbot dreiseitiger Beschäftigungsverhältnisse, nämlich „um Rechte von Arbeiter*innen zu schützen, die in diesem Gesetzeswerk eingeräumt werden“ oder „um Missbrauch oder Umgehung der Vorschriften dieses Gesetzeswerkes zu vermeiden“. Es besteht also ein Anerkennen, dass die Praxis die Rechte von Arbeiter*innen beschneidet. Entgegen der Vorstellung, dass das Arbeitsrecht dreiseitige Beschäftigungsverhältnisse befürwortete, erachtete es dieselben als potentiell gefährlich und durch den Arbeitsminister zu behandeln.

Legalisierung von Kontraktarbeit per Ministerialdekret

Das Problem besteht darin, dass Artikel 106 von den Arbeitsministern in Folge auf den Kopf gestellt wurde. Durch ihre ministeriellen Verordnungen wurde Kontraktarbeit faktisch „legalisiert“. Zwei Jahrzehnte nachdem das Arbeitsrecht in Kraft trat, verfügte die erste ministerielle Verordnung (Nr. 10) im Jahr 1998 nämlich: „Regelungen von Kontrakteuren und Sub-Kontrakteuren sind ausdrücklich gesetzlich zulässig.“ Wer sagt das? Nicht Artikel 106. Es sagt Leonardo Quisimbing, Arbeitsminister, der die ministerielle Verordnung Nr. 10 erließ.

Statt sich an die Vorgaben des Artikels 106 zu halten und Kontraktarbeit zu beschränken oder zu verbieten, liest Minister Quisimbing üblerweise etwas in das Gesetz hinein, dass dort nicht festgeschrieben ist, nämlich dass die Befugnis zur Beschränkung oder zum Verbot auch die Macht zur Gestaltung beinhaltet. Und dann erfindet er seinen eigenen Grund für die „Erlaubnis“ von Kontraktarbeit. Dieser Grund ist „Flexibilität zum Zweck zunehmender Effizienz und Vereinfachung“.

Angefangen im Jahr 1974, als sie nahezu als Ausnahme in den Arbeitsbeziehungen erachtet wurden, die aufmerksam zu beobachten sind und vom Arbeitsminister eingeschränkt oder verboten werden können, wurden dreiseitige Beschäftigungsverhältnisse 1987 ein gepriesenes Konzept und als „wesentlich für das Wachstum jedes Unternehmens“ betrachtet. Die weltweite neoliberale Atmosphäre pervertierte die Regierungspolitik und diktierte die Regelungen für die Arbeitswelt.

Und so entwickelte sich die Umkehrung einer Schutzvorschrift. Aus der Vorschrift, dass Kontrakteure und Sub-Kontraktreue „eingeschränkt oder verboten werden müssen, um die Rechte der Arbeiter*innen zu schützen“, wurde die Vorschrift, dass „Kontrakteure und Sub-Kontrakteure ausdrücklich zur Flexibilisierung erlaubt sind“. In den Augen der folgenden Arbeitsminister waren diese beiden sehr unterschiedlichen Ziele gleichartig.

Die ministerielle Verordnung Nr. 10 von 1987 wurde gefolgt von der ministeriellen Verordnung Nr. Nr. 18 von 2002 dann von Nr. 18-A von 2011 und schließlich 2017 von Nr. 174 des derzeitigen Arbeitsministers Silvestre Bello. Allen gemeinsam sind folgende Grundzüge:

  • Das dreiseitige Beschäftigungsverhältnis hat Anerkennung als juristisches Konzept gefunden und ist mit Schutz ausgestattet. Es gibt nicht mehr als bloße Tatsache, die in der Praxis vorkommt und einer Regulierung unterworfen werden muss. Somit bestehen nunmehr zwei Arten von Beschäftigungsverhältnissen gemäß ministerieller Verordnung: das dreiseitige und das zweiseitige, beide unterschiedlichen wiewohl teilweise überlappenden Regeln unterstellt. Wenn es sich um ein zweiseitiges Verhältnis handelt, finden Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsrechts, insbesondere Artikel 280 bis 286 (Artikel 295 bis 391 nach neuer Zählung), Anwendung. Wenn es ein dreiseitiges Verhältnis ist, finden diese Bestimmungen nur auf den Kontraktor Anwendung, nicht auf das Hauptunternehmen – es sei denn, die Kontraktbeziehung wird als illegal erachtet. Allgemein werden dreiseitige Verhältnisse durch die Artikel 106 bis 106 des Arbeitsrechts sowie durch ministerielle Verordnungen des Arbeitsministers geregelt.
  • Innerhalb von dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen wird eine Unterscheidung von „legaler“ und „zulässiger“ Kontraktarbeit zu „illegaler“ getroffen. Im Wesentlichen scheiden drei Gesichtspunkte die legale Kontraktarbeit von illegaler: 1. nennenswertes Kapital, 2. Aktivitäten, die sich nicht in erster Linie auf das Hauptunternehmen beziehen, 3. die Kontrollbefugnisse. Ein Kontraktor handelt zulässig, wenn er über nennenswertes Kapital verfügt, Tätigkeiten durchführt, die nicht in erster Linie mit dem Hauptunternehmen in Zusammenhang stehen, und wenn er die Kontrollbefugnis über die Arbeitskräfte hat. Wenn die Kontraktarbeit legal ist, wird die dritte Partei Kontraktor (job contractor) genannt, wenn sie illegal ist, wird die dritte Partei als „nur Arbeitsverleiher“ (labor-only contractor) bezeichnet.

In Beziehung zu 1. besteht eine Untergruppe von zweiseitigen Verhältnissen innerhalb der dreiseitigen Beschäftigungsverhältnisse. Die Beziehung der Arbeiter*innen zum Kontraktor ist zweiseitig; ihre Beziehung zum Hauptunternehmen ist es nicht.

 

Übersetzung aus dem Englischen von: Jörg Schwieger und Kathrin Spenna

 
Das ist der erste Teil des Artikels „Entzauberung der Kontraktarbeit“ (hier geht’s zu Teil II).




Streik von Vertragsarbeiter*innen von Angel's Burger © Luke Espiritu

Streik von Vertragsarbeiter*innen von Angel’s Burger © Luke Espiritu

Das ist der zweite Teil des Artikels „Entzauberung der Kontraktarbeit“ (hier geht’s zu Teil I).

 

Dieser Artikel wird erklären, warum die philippinischen Arbeiter*innen in Kontraktarbeit verhaftet, entmachtet und arm geblieben sind – trotz Jahrzehnten der „Regulierung“ dieses parasitären Verhältnisses. Es wird auch untersucht, warum Kontraktarbeit in dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen vollkommener Unsinn ist, der für die Bevölkerungsmehrheit lediglich in die Misere führt. Der bereits veröffentlichte Teil 1 informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die Einführung und Entwicklung dieses Beschäftigungskonzeptes. Teil 2 schließt daran an betrachtet Kontraktarbeit aus der Sicht der politischen Ökonomie.

Das Diktat der Effizienz

Die Anerkennung des dreiseitigen Beschäftigungsverhältnisses als juristisches Konzept in Verbindung mit bilateralen Verhältnissen wird vor dem Hintergrund der Effizienz begründet. Diese wird dadurch erreicht, dass dritte Parteien sich auf nicht zu dem Kerngeschäft gehörenden Aufgaben einer Firma spezialisieren – („Non-core“ ist der populäre Ausdruck zur Bezeichnung von Aktivitäten die „nicht in direktem Zusammenhang mit dem Hauptgeschäftsvorgang stehen“.). Somit kann die jeweilige Firma in einem auf Konkurrenz ausgelegten System überleben – (typisch für dieses Argument: Ernie O. Cecilia „Job Contracting 101“, Philippine Daily Inquirer, 1. Mai 2016).

Natürlich ist es so, dass Effizienz durch Spezialisierung ein Prozess ist, der im Zuge kapitalistischer Entwicklung ständig stattfindet. Jedoch ist dieser Prozess in der Kontraktarbeit fremd. Wenn eine Firma einen bestimmten Teil des Produktionsablaufs schließen muss, um diesen Teil an andere outzusourcen, die über effizientere Methoden verfügen, so ist dieser dritte Akteur kein Auftragnehmer und keine Personalagentur. Stattdessen ist dieser dritte Akteur ein unabhängiges Geschäft, das aus einem Zweig der Industrie gewachsen ist und welches, in der Sprache der politischen Ökonomie bleibend, Arbeitskraft nutzt und einen Mehrwert aus dem Nutzen der Arbeitskraft zieht.

Um dies auszuführen, muss man sich vor Augen halten, dass der Wert einer jeden Ware in der Gleichung c + v + s ausgedrückt wird, was bedeutet: 1) Konstantes Kapital, also der Wert von Materialien und Rohstoffen, der bei der Produktion von Waren in das neue Produkt fließt, 2) Variables Kapital, Löhne, die für die Produktion einer Ware gezahlt werden, 3) Mehrwert, der neue Wert, der durch die Arbeit der Arbeitskräfte höher ist als die Kosten für die Herstellung, was entsprechend der Profit ist.

Aktion von Vertragsarbeiter*innen der Zagu Foods Corporation, die ihre Forderungen vor der Fabrik während des Auftakts der Verhandlungen mit der Unternehmensleitung stellten, die durch die Einreichung einer Streikankündigung ausgelöst wurden © Luke Espiritu

Aktion von Vertragsarbeiter*innen der Zagu Foods Corporation, die ihre Forderungen vor der Fabrik während des Auftakts der Verhandlungen mit der Unternehmensleitung stellten, die durch die Einreichung einer Streikankündigung ausgelöst wurden © Luke Espiritu

„Non-Core“-Aktivitäten

Um die oben genannten Punkte zu verdeutlichen, können wir uns das Beispiel einer bestimmten Ware vornehmen: ein Paar Scheinwerfer. Ein Automobilhersteller produziert innerbetrieblich ein Element in acht Stunden. Jedes fertige Produkt benötigt zwei Elemente. Der Wert eines jeden Elements liegt bei, sagen wir mal, 1,500 Peso (~30 Euro). Der Mindestlohn liegt bei ungefähr 500 Peso (~10 Euro), um die Berechnung zu erleichtern. Das bedeutet, dass zwei Arbeiter*innen, die je acht Stunden arbeiten, den Wert zweier Elemente der Scheinwerfer produzieren können, was etwa 3.000 Peso entspricht. Der Lohn der beiden Arbeitskräfte ergibt zusammen 1.000 Peso. Der Wert aller Materialien liegt bei, angenommen, 500 Peso, was also 1.000 Peso für ein Paar entspricht. Wendet man die Gleichung c+v+s an, so würde man auf folgendes Ergebnis kommen: 3.000 Peso = 1.000 Peso Materialien + 1.000 Peso Löhne + Mehrwert. In der Gleichung kann der Profit auf 1.000 Peso beziffert werden. Wenn der*die Kapitalist*in ein gesamtes Auto als Produkt verkauft, wäre der gesamte Wert x + 3.000 Peso, x wäre hierbei die Summe aus allen anderen Bauteilen, auf die die Gleichung c+v+s angewandt wurde. Und für die Scheinwerfer allein würde der*die Kapitalist*in bereits einen Profit von 1.000 Peso einstreichen.

Effizienz bedeutet, dass die Arbeitszeit für die Produktion einer Ware reduziert wird. Beispielsweise spezialisiert sich eine Firma auf Oberlichter und kann zwei Einheiten in acht Stunden herstellen. Anstatt zwei Arbeitskräfte mit dieser Aufgabe zu betreuen, braucht es nur noch eine. Der Mindestlohn eines Arbeiters oder einer Arbeiterin bleibt bei 500 Peso, aber die arbeitende Person produziert einen Wert von 3.000 Peso für ein Paar Oberlichter. Wenn die Firma dieses Produkt nun weiterverkauft, streicht sie einen höheren Gewinn ein für effizientere Methoden der Produktion.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, kann der Automobilhersteller die Abteilung für die Herstellung von Oberlichtern außerdem schließen und stattdessen die benötigten Oberlichter von einer anderen Firma einkaufen. Dies passiert, wenn ein Produktionsprozess ausbricht und Unternehmen somit zu Outsourcing gezwungen werden, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Künstliche Schaffung eines trilateralen Arbeitsverhältnisses

Dieser Prozess wird bei Kontraktarbeit nicht durchlaufen, insbesondere bei dreiseitigen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Autohersteller eine Agentur anstellt, die die Firma mit zwei Arbeiter*innen versorgt, die ein Paar von Scheinwerfern in acht Stunden herstellen. Der Wert von zwei Einheiten von Scheinwerfern, Materialien und Lohn bleibt derselbe. Der Profit bleibt derselbe. Dennoch hat die Personalagentur weniger Mehrwert umgesetzt, da sie keinen Mehrwert für sich selbst erwirtschaftet.

Stattdessen gibt es einige Aktivitäten, die früher Teil des Produktionsprozesses waren, sich aber als eigenständiger Zweig der Branche differenziert haben und von wirklich eigenständigen und unabhängigen Unternehmen durchgeführt werden.

Kontraktualisierung ist im Gegenteil die künstliche Schaffung einer trilateralen Beziehung am Arbeitsplatz. Anstatt dass das Unternehmen seine Mitarbeiter*innen direkt einstellt, stellt es diese von einem Vermittler oder einer Vermittlerin ein, der oder die auch als Personalagentur, Drittdienstleister*in oder Auftragnehmer*in bekannt ist. Dreiseitige Beschäftigungsverhältnisse bedeuten, dass der ursprüngliche Produktionsprozess ein integrales Ganzes am Arbeitsplatz bleibt und sich nicht verzweigt hat; und doch werden einige Aktivitäten – die so genannten „Non-Core“-Aktivitäten – von Vertragsarbeiter*innen durchgeführt.

Darüber hinaus sind bei Tätigkeiten, die sich zu einem eigenständigen Industriezweig entwickelt haben, bestimmte Produkte und nicht die Arbeitnehmer*innen Gegenstand von Verträgen, die von einem Unternehmen an das andere geliefert werden. Und das auch dann, wenn sich der Industriezweig im Dienstleistungsbereich befindet. Ein Unternehmen kann beispielsweise über eine interne Rechtsabteilung verfügen, sich aber später entscheiden, die Abteilung zu schließen und die Dienste einer Anwaltskanzlei für eine effizientere Rechtsvertretung zu sichern. In diesem Fall geht das Unternehmen keine trilateralen Beziehungen zu den Mitarbeiter*innen der Kanzlei ein.

Die Binsenweisheit, dass Effizienz durch Arbeitsteilung oder Spezialisierung in der kapitalistischen Entwicklung notwendig ist, rechtfertigt keine Vertragsgestaltung. Die Vertragsgestaltung ist nicht an die Effizienz gebunden. Sie hat keinen Beitrag zur Produktion. Es ist nichts anderes als der Prozess des Verkaufs von Arbeitskräften durch einen Mittelsmann, der als Gewinn die Differenz zwischen dem Einzelhandelspreis der Arbeitskraft und ihrem Wert ableitet.

Regulierung verstärkt die Vertragsgestaltung

Die vorherrschende Regierungshaltung in Bezug auf die Vertragsgestaltung hat als Ausgangspunkt die Idee, trilaterale Beschäftigung vor der völligen Auslöschung zu retten. Dies zeigt sich in der kürzlich erlassenen Executive Order 51 von Präsident Rodrigo Duterte, dem House Bill 6908 des Repräsentantenhauses und dem Security of Tenure Bill des Senats (Senate Bill 1826), die alle trilaterale Arbeitsplätze erhalten.

Daher basiert der dominante Rahmen nach wie vor auf der Definition der beiden Arten von Verträgen – einer legalen und einer illegalen. Damit wird die seit langem bestehende Politik der Vertragsgestaltung von D.O. Nr. 10 (Serie von 1997) bis D.O. Nr. 174 (Serie von 2017) fortgesetzt, d.h. sie muss eher reguliert als verboten werden. Alle diese vergangenen regulatorischen Akte durch das Arbeitsministerium haben die Vertragsgestaltung nicht eingeschränkt. Im Gegenteil, die sukzessiven Verbesserungen der Regulierung dienten lediglich dazu, die trilateralen Arbeitsbeziehungen zu stärken, indem sie ihre Entwicklung von der Primitivität zu ihren relativ entwickelten Formen vorantreiben.

Das primitive Niveau des Vertragsabschlusses bestand darin, dass Auftragnehmer oder Dienstleister nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügen oder nicht selbstständig handeln, sondern nur Vertreter des Auftraggebers sind. Der gegenwärtige Ansatz sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat besteht darin, neue Regelungen in Form strengerer Registrierungs- und Kapitalisierungsanforderungen zu erlassen.

Die Ausrottung der primitiven Art des Vertragsabschlusses ist jedoch nichts Neues. Tatsache ist, dass diese Art von Vertrag genau „Nur-Arbeitsvertrag“ ist, der durch alle bisherigen Durchführungsbestimmungen für illegal erklärt wurde. Hier einfach eine neue Variante des althergebrachten Ansatzes hinzuzufügen, wird das Problem der Vertragsgestaltung nicht lösen. Weit davon entfernt, die Vertragsgestaltung zu beenden, ist dies nur eine Übung zur Neuausrichtung der Vertragsgestaltung als Institution in dem genau historischen Stadium, in dem die Dienstleister gerade genug Vermögenswerte angesammelt haben, um das Niveau zu erhöhen.

Wachposten in Geschäften, Kaufhäusern, Bankfilialen und Bürogebäuden gehören typischerweise in die Gruppe der Leiharbeiter*innen © Lilli Breininger

Der Weg zur „modernen“ Ausbeutung

In diesem historischen Stadium haben Personalagenturen und Genossenschaften wie Mitglieder der Philippine Association of Legitimate Service Contractors (PALSCON) und AsiaPro die Kunst des Job Contracting bereits perfektioniert. Sie verfügen über genügend Kapital oder Investitionen, um sicherzustellen, dass Vertragsarbeiter Anspruch auf Mindestlohn und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen haben.

Diese Änderungen bedeuten jedoch kein Ende der Ausbeutung. Sie versuchen lediglich, die primitive Ausbeutung zu beenden, um den Weg für die moderne Ausbeutung zu ebnen, und zwar zu einer Zeit, in der es sich die Ausbeuter bereits leisten können, moderne Mittel einzusetzen. Was als progressiver Fortschritt von einer geringeren zu einer strengeren Regulierung durch den Staat erscheint, fällt einfach mit der tatsächlichen materiellen Entwicklung der Dienstleister zusammen.

Wo liegt bei der Vertragsgestaltung die Verwertung? Sie liegt daran, wie die Arbeiter*innen beim Verkauf dieser speziellen Ware betrogen werden und die einzige, die sie besitzen: die Arbeitskraft. Die politische Ökonomie lehrt, dass die Arbeitskraft insofern unterschiedlich sein kann, als sie einen Mehrwert schafft, aber sie ist jeder anderen Ware im Kapitalismus in jeder anderen Hinsicht ähnlich.

Beim Verkauf von Waren im Allgemeinen können Verkäufer*innen über einen besseren Preis verhandeln, wenn sie direkt an die Endverbraucher verkaufen. Was bei Arbeitsverträgen passiert, ist, dass anstelle von Arbeitnehmer*innen, die ihre Arbeitskraft direkt an den/die kapitalistischen Endverbraucher*innen verkaufen können, ein Mittelsmann eingeführt wird, so dass die Arbeiter*innen gezwungen sind, günstig zu verkaufen. Daher wird die Transaktion künstlich trilateral statt bilateral durchgeführt. Es ist künstlich, denn im Gegensatz zu materiellen Gütern, bei denen physische Beschränkungen des Standorts und der Geographie zu Zwischenhändlern als Vermittler zwischen Verkäufer*innen und Endverbraucher*innen führen können, gibt es bei der Arbeitskraft in der Regel keine solchen Einschränkungen. Der Arbeiter oder die Arbeiterin kann sich selbst direkt an den Kapitalisten oder die Kapitalistin wenden, um sich um einen Job zu bewerben oder die eigene Arbeitskraft zu verkaufen.

Auf lange Sicht drückt die trilaterale Vereinbarung über den Verkauf von Arbeitskräften den sozialen Durchschnitt des Wertes der Arbeitskraft, wie er von Kapitalist*innen als Klasse gekauft wird.

Trilaterale Arbeitsregelungen müssen abgeschafft werden

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermittler oder die Vermittlerin als „Nur-Arbeitnehmer*in“ (primitiver Typ) oder als unabhängige*r „Arbeitsvermittler*in“ (moderner Typ) eingestuft wird. Solange die trilaterale Vereinbarung künstlich auf die Transaktion angewendet wird, bleibt die Verwertung bestehen. Die Arbeiter verkaufen billig und drücken den sozialen Durchschnitt des Wertes der Arbeitskraft und deshalb kaufen Kapitalist*innen billig, auch wenn sie kurzfristig zusätzliche Ausgaben tätigen mussten, indem sie mit der*m Zwischenhändler*in einen Teil des Mehrwerts, der durch die Nutzung der Arbeitskraft durch den Auftraggeber geschaffen wurde, teilten.

Daher ist alles andere als die Abschaffung der trilateralen Arbeitsregelung zugunsten direkter oder bilateraler Transaktionen zwischen Arbeitnehmer*innen und dem Kapitalisten oder der Kapitalistin nichts weiter als die Fortsetzung derselben Ausbeutung in einer anderen Form.

Die Lösung für die Vertragsgestaltung besteht darin, die Zwischenhändler*innen ganz abzuschaffen, seien sie nun reine Lohnunternehmer*innen oder legitime Auftragnehmer*innen. Es darf keine falsche Dichotomie zwischen illegalen und legalen Verträgen geben. Alle Personalagenturen sind ein Überfluss, der keiner produktiven Funktion dient, außer dem Verkauf von Arbeitskräften eine weitere Schicht hinzuzufügen. Und so wie es keine Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Verträgen geben darf, kann es auch keine zwei Arten von Arbeitsverhältnissen geben – einerseits bilaterale und andererseits trilaterale. Nur die bilaterale Arbeitsbeziehung muss rechtskräftig sein.

Bisher sind alle bisherigen Arbeitsminister*innen bis hin zu Minister Bello den Weg der Regulierung gegangen. Niemand hat jemals die Vertragsgestaltung verboten. Bloße Regulierung kann das Problem nie lösen, weil sie das Problem zuerst voraussetzt beziehungsweise schafft. Die „Regulierung“ der trilateralen Beschäftigung bedeutet, sie von vornherein einzuführen und als Institution zu erhalten.

Jahrzehntelange Regulierung hat die Arbeitnehmer*innen in wirtschaftliches Elend, zu Verlust der Verhandlungsmacht am Arbeitsplatz und ins Prekariat geführt. Nicht die Regulierung, sondern nur die vollständige Abschaffung der Kontraktarbeit, die die völlige Abschaffung der trilateralen Beschäftigung mit sich bringt, kann das Leben von Millionen philippinischer Arbeitnehmer*innen verbessern.

 

Übersetzung aus dem Englischen von: Jörg Schwieger und Kathrin Spenna




Demonstration am internationalen Frauentag 2018 in Jakarta. Arbeiter fordern bessere Arbeitsbedingungen und Mutterschutz für Arbeiterinnen © LIPS

Demonstration am internationalen Frauentag 2018 in Jakarta. Arbeiter fordern bessere Arbeitsbedingungen und Mutterschutz für Arbeiterinnen © LIPS

Indonesien: Viele Arbeiter*innen in der Elektronikindustrie klagen über Gesundheitsprobleme. Vor allem Frauen sind den Risiken der giftigen Chemikalien ausgesetzt. Sind wirtschaftliche Interessen der indonesischen Regierung wichtiger als das Wohl der Beschäftigten?

 

Im April 2018 wählte die indonesische Regierung die Elektronikindustrie als Schlüsselbranche zur weiteren Förderung der industriellen Entwicklung aus (Bayu, Dimas Jarot, 2018, „Dorong Daya Saing Global, Kemenperin Luncurkan Peta Jalan Industri 4.0“ Katadata, 4 April, 2018). Die Regierung ergriff eine Reihe von Maßnahmen, um Unternehmen zu helfen, unter anderem die Erleichterungen einiger Regulierungsbestimmungen, die Senkung der Tarife für industriellen Energiebedarf, die Vereinfachung der Zulassungsbedingungen für Firmen in Industriepark sowie Steueranreize für Investitionen in Sonderwirtschaftszonen. Aber die Entwicklung der indonesischen Elektronikindustrie hat eine dunkle Seite, die der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleibt. Arbeiter*innen leiden an Berufskrankheiten oder sind an unsicheren Arbeitsplätzen gestorben. Die Missachtung des Arbeitsrechts gehört in der Branche zur Norm.

Zunahme von Kontraktarbeit

Währende der Diktatur von 1966 bis 1998 bemühte sich das Suharto-Regime, die Arbeiter*innenschaft zu kontrollieren und zu entpolitisieren, indem es ein korporatives System von Beschäftigungsverhältnissen schuf. In der Periode direkt nach der Diktatur hatte die organisierte Arbeiter*innenschaft folglich wenig politische Macht. Seit der Finanzkrise in Asien 1997 und dem Rücktritt von Diktator Suharto im Mai 1998 haben die folgenden Regierungen einen flexiblen Arbeitsmarkt geschaffen, um ein Unternehmens- freundliches Umfeld herzustellen. Allerdings zwang internationaler Druck den Suharto Nachfolger, BJ Habibie, die Beziehungsverhältnisse zu ändern und grundlegende Rechte wie das der Vereinigungsfreiheit zuzulassen. Zeitgleich wandte die neue Regierung eine marktorientierte und flexible Arbeitsmarktpolitik an. Der zweifache Übergang Indonesiens in eine Demokratie und eine freie Marktwirtschaft erfolgte unter dem Druck des IWF und der Weltbank während Asiens Finanzkrise und zwang Indonesien zu Sparmaßnahmen und Strukturanpassungsprogrammen.

Zu Beginn des Jahrtausends erfolgten Reformen des Arbeitsrechts wie z.B. das Gesetz Nr. 13/2003 zur Legalisierung von Kontraktarbeit und Outsourcing Praktiken. Seit 2003 haben Unternehmen daher drei Typen von Beschäftigen: 1. reguläre oder unbefristete Beschäftigte, 2. Kontraktarbeiter*innen oder befristete Beschäftige und 3. Beschäftige aus Leiharbeitsfirmen. Trotz gleicher Arbeit erhalten die Beschäftigen unterschiedliche Löhne und Sozialleistungen. Beschäftigte des ersten Typs sind regulär und unbefristet beschäftigt und erhalten gesetzlich geregelte Leistungen. Ihre Zahl hat seit Jahresmitte 2000 beständig abgenommen. Kontraktarbeiter*innen oder befristet Beschäftigte werden direkt durch das Unternehmen eingestellt und arbeiten für eine begrenzte Zeit von einem bis zu 24 Monaten. Gesetzlich ist eine Begrenzung solcher Beschäftigungsverhältnisse auf zwei Jahre vorgesehen, aber Unternehmen nutzen Schlupflöcher, um dieselben Arbeitskräfte über lange Jahre in Kontraktarbeit zu beschäftigen. Diese Beschäftigen erhalten geringere Sozialleistungen beziehungsweise gar keine.

Leiharbeiter*innen sind wie die übrigen Beschäftigten in einem Unternehmen tätig, kommen aber von einer Leiharbeitsfirma und sind nicht direkt vom Unternehmen eingestellt. Sie sind Beschäftigte der Leiharbeitsfirma und zeitweise dem Unternehmen als Arbeitskräfte vertraglich überlassen. Daher ist das Unternehmen nicht verantwortlich für die Leistungen (Sozialleistungen, Urlaubs- und Krankengeld oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Leistungen für reguläre Beschäftigte). In aller Regel zahlen auch die Leiharbeitsfirmen solche Leistungen nicht, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Reinigung eines Werkzeugs für die Produktion elektronischer Komponenten mit chemischen Mitteln mit starkem Geruch und gesundheitsschädigender Ausdünstung © LIPS

Reinigung eines Werkzeugs für die Produktion elektronischer Komponenten mit chemischen Mitteln mit starkem Geruch und gesundheitsschädigender Ausdünstung © LIPS

Die Mehrheit der Arbeiter*innen ist nicht regulär beschäftigt

Zahlreiche Quellen belegen die typische Zusammensetzung der Arbeitskräfte in einem Fertigungsunternehmen wie z.B.in der Elektronikindustrie wie folgt: 20 Prozent reguläre Beschäftigte, 30 Prozent befristete Beschäftigte und 50 Prozent Leiharbeiter’*innen. Eine 2011 entstandene Studie zeigt die drastische Zunahme von Leiharbeit in vielen Unternehmen zwischen 2005 und 2010 – auch in der Elektronikindustrie. Reguläre Beschäftigungsverhältnisse wurden von den Unternehmen in Kontrakt- oder Leiharbeitsverhältnisse umgewandelt, um Kosten zu senken.

Heutzutage beschäftigen viele Unternehmen eine größere Zahl von befristet Beschäftigten und Leiharbeiter*innen als reguläre Beschäftigte. Laut einer Gewerkschaft in einer Elektronikfirma haben von 4.200 Beschäftigten nur rund 300 ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Die Übrigen haben befristete Verträge, viele von ihnen mit nur kurzer Laufzeit. Die Unternehmensleitung bemüht sich systematisch, reguläre Arbeiter*innen aus ihren Beschäftigungsverhältnissen zu nötigen. Wer dies akzeptiert, erhält eine Abfindung und wird befristet wieder eingestellt. Diese Vorgehensweise dient Unternehmen dazu, Kosten zu senken und eine flexibel einsetzbare Belegschaft zu haben. Befristete Beschäftigung hat insbesondere seit 2003 unter dem Gesetz Nr. 13/2003 zugenommen.

Regierung fördert Investoren

Der Überschuss an Arbeitskräften und die flexiblen Einstellungsbedingungen haben viele Investoren auch in den Bereich der Elektronikindustrie nach Indonesien gelockt. Die Branche ist beherrscht von einfachen Fertigungsprozessen. Nur wenige Unternehmen verfügen über Kapazitäten zur Innovation, Designveränderung und Produktmodifikationen. Die meisten Unternehmen hängen von der Lieferung importierter Teile und Komponenten ab. Niederlassungen ausländischer Markenhersteller importieren Teile und Komponenten von der Muttergesellschaft. Auch die Hersteller einheimischer Marken importieren die Teile und Komponenten zum überwiegenden Teil. Daran wird deutlich, dass seit den 1970er Jahren versäumt wurde, eine eigene Zulieferindustrie in Indonesien zu entwickeln.

Heutzutage rangiert die Elektronikindustrie als Schlüsselindustrie für Entwicklung bei der indonesischen Regierung, die fortwährend die Geschäftsbedingungen durch Anreize bei Zöllen und Steuern und durch Sicherheitsgarantien für Elektronikfirmen im Land zu verbessern sucht. Um ausländischen Kapital ins Land zu holen, bietet die Regierung wenigstens drei Anreize – auch für die Elektronikbranche. Die Verordnung Nr. 18/2015 senkt die Einkommenssteuer für Unternehmen um jährlich 5 Prozent für die Dauer von 6 Jahren. Die Verordnung Nr. 159/PMK.010/2015 des Finanzministeriums gewährt Firmen, die mindestens 71,8 Millionen US-Dollar investieren, Steuererleichterungen von 10 bis 100 Prozent für die Dauer von 5 bis 20 Jahren. Schließlich gewährt die Verordnung Nr. 176/PMK.011/2009 des Finanzministeriums die Befreiung von der Importsteuer auf Maschinen und Material für die Dauer von 2 Jahren bzw. für 4 Jahre, wenn das Unternehmen zu 30% im Inland hergestellte Maschinen benutzt.

Der Einsatz von Chemikalien am Arbeitsplatz

Eine chemische Substanz, der die Arbeiter*innen bei der Produktion über Jahre ausgesetzt sind © LIPS

Eine chemische Substanz, der die Arbeiter*innen bei der Produktion über Jahre ausgesetzt sind © LIPS

Dies ist die düstere Seite der Sache. Viele Arbeiter*innen in der Elektronikindustrie kommen mit gefährlichen giftigen Chemikalien in Berührung. Zwar sind die Kriterien und Bedingungen für den Einsatz von Chemikalien in einer Reihe von Verordnungen, Gesetzen und ministeriellen Erlassen geregelt. Aber die Einhaltung dieser Regelungen wird nicht sorgsam durchgesetzt und überprüft. Die Definitionen und Beschreibungen in den Regelungen entsprechen nicht den praktischen Erfordernissen. Außerdem werden sie nicht regelmäßig überarbeitet, obwohl neue Forschungsergebnisse zu den Chemikalien dies zum Schutz der Arbeiter*innen und der Umwelt nötig machen würden. Und auch wenn „zulässige Grenzwerte“ für Industriechemikalien bestehen, liegen diese um das Hundertfache oder tausendfache höher als die Grenzwerte für diese Chemikalie in der Umwelt.

Studien zufolge werden in Indonesiens Elektronikunternehmen Chemikalien wie Polyvinylchlorid, Trichlorethylen (C2HCl3) oder TCE, Stoddard-Lösungsmittel, Ethanol, Xylol, Ethylbenzol, Methyl- Ethyl Ketone (MEK), Aceton, Zinkoxid, Mangan-Zink und Toluol eingesetzt. Gemäß verschiedenen Listen gefährlicher Chemikalien stellen sie eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeiter*innen dar und Langzeitkontakt mit einer oder mehreren von ihnen – ein verbreiteter Tatbestand – führt zu ernsten Erkrankungen. (Die Risikoanalyse bestimmter Chemikalien in diesem Bereicht beruht auf „Chemical Hazard and Alternatives Toolbox“. Die Toolbox versammelt eine Zusammenstellung einer Reihe von staatlichen, nationalen und internationalen Regierungsstellen und NGOs über Risiken von Chemikalien auf Grundlage wissenschaftlicher Ergebnisse.)

Interviewte Arbeiterinnen – überwiegend junge Frauen im gebärfähigen Alter – erklärten, dass sie viele Jahre lang mit Toluol in Kontakt kamen – ohne wirksame persönliche Schutzvorrichtungen. Toluol ist ein organisches Lösungsmittel, das mit Fehlgeburten und Geburtsfehlern in Zusammenhang gebracht wird. Es kann auch das zentrale Nervensystem, Augen, Haut, Atemwege, Leber und Nieren in Mitleidenschaft ziehen. Organische Lösungen wie Toluol, Ethanol und TCE können bei gesunden erwachsenen Beschäftigten eine Vielzahl von akuten und chronischen Gesundheitsproblemen verursachen. Ebenso gravierend sind die Schäden des Nervensystems, die solche Lösungen im Gehirn eines Fötus bei einer Schwangeren anrichten.

Eine Frau, die an jeden Arbeitstag sieben Jahre lang die transparente Abdeckung von Lautsprechern mit Toluol zu behandeln hatte, berichtet:

Wir inhalieren Toluol und bekommen Kopfschmerzen. Wir tragen Mundschutz, aber es ist der normale dünne Mundschutz, obwohl uns Gasmasken zur Verfügung stehen sollten. Einige Arbeiterinnen müssen sich übergeben. Wenn es sehr heiß ist, benutzen wir auch keinen Mundschutz. Es gibt keine Klimaanlage, nur einen Ventilator. Viele Arbeiterinnen leiden an Atemwegserkrankungen und Allergien. Sie haben auch Lungenkrankheiten und Atemnot. Das kommt von den Toluol-Dämpfen. Diese Dämpfe sind überall in dem offenen Arbeitsbereich verteilt.

Ebenso berichten Beschäftigte von Stress und Erschöpfung auf Grund von übertriebenen Produktionszielen. In einer Firma zählen Ohnmachten zu normalen und tagtäglichen Begebenheiten. „Täglich fallen 3 Arbeiter*innen in Ohnmacht“, wird berichtet (vgl. auch Artikel zu Massenohmachten in Kambodschas Bekleidungsindustrie in dieser Ausgabe). Außerdem kommt es vor, dass Arbeiter*innen hysterisch oder bewusstlos werden oder bis zu 30 Minuten lang schreien. Eine Arbeiterin berichtet: „Die Ohnmacht setzt ein, wenn man erschöpft oder krank ist. Hysterische Anfälle haben psychologische Ursachen. Sie ergeben sich aus den Arbeitsbedingungen. Kolleginnen werden bewusstlos, schreien oder weinen – oft 30 Minuten lang. Das mag seltsam klingen, aber es passiert häufig.“

Stilles Massaker unter Beteiligung eines Unternehmens aus Deutschland

Eine Arbeiterin verrichtet ihre Tätigkeit mit Hilfe einer chemischen Substanz ohne persönliche Schutzvorrichtung © LIPS

Eine Arbeiterin verrichtet ihre Tätigkeit mit Hilfe einer chemischen Substanz ohne persönliche Schutzvorrichtung © LIPS

Die amtlichen Vorschriften der indonesischen Regierung sehen für alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten oder mit Arbeitsplätzen mit hohem Risiko ein Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheit vor. Im Jahr 2015 ratifizierte Indonesien die Konvention zur Förderung von Arbeitsschutz und Gesundheit (Nr. 187), die Indonesiens Verpflichtung zu dauerhafter und fortwährender Verbesserung des Schutzes vor Arbeitsunfällen, Krankheit und Todesfällen bekräftigt (ILO 2015). Allerdings belegen Untersuchungen in einer Reihe von Industriezonen der Elektronikindustrie schwerwiegende Missstände bei der Einhaltung dieser Standards. Die festgestellten Mängel sind: schlechte Belüftungssysteme und sehr hohe Temperaturen, Einsatz von chemischen Lösungen ohne Einweisung und persönliche Schutzvorrichtungen, mangelhafte Umsetzung von Gesundheitsuntersuchungen für Beschäftigte mit hohem Gesundheitsrisiko, fehlende staatliche Kontrolle des Einsatzes von Chemikalien an Arbeitsplätzen, ungenügende Überprüfungen und Zertifizierungen in Bezug auf Risiken an Arbeitsplätzen.

Arbeiter*innen, die schädlichen Chemikalien ausgesetzt sind, berichten von chronischen Kopfschmerzen, Schilddrüsenerkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Lungenkrebs und weiteren Erkrankungen. In einem Anfang 2018 untersuchten Unternehmen litten die Hälfte der Arbeiter*innen an Lungenkrankheiten und ein Todesfall durch Lungenerkrankung wurde belegt. Es besteht Bedarf an weiteren Untersuchungen der Lungenerkrankungen: chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, Bronchitis, Asthma oder Emphyseme. In vielen Unternehmen wird der Einsatz von schädlichen Chemikalien durch das System der Leiharbeit und der befristeten Beschäftigung verschlimmert. Es führt dazu, dass Arbeiter*innen über längerer Zeit nacheinander in verschiedenen Unternehmen tätig sind. Dadurch wird erschwert, eine Berufskrankheit mit dem derzeitigen Arbeitgeber in Verbindung zu bringen, einen früheren oder einer Kombination aus mehreren Arbeitgebern.

Untersuchungen ergaben, dass in Elektronikunternehmen in einem industriellen Zentrum schädliche oder sogar tödliche Bedingungen für Arbeiter*innen herrschen – überwiegend Frauen zwischen 19 und 25 Jahren im gebärfähigen Alter. Sie berichteten von Brustkrebserkrankungen, Lungenkrankheiten, Hepatitis, Hämorrhoiden und weiteren Leiden, die sie mit den Bedingungen am Arbeitsplatz in Zusammenhang bringen. Sie bedürfen dringend medizinischer Versorgung und der Weiterbeschäftigung an schadstofffreien Arbeitsplätzen soweit möglich oder der Hilfe bei der Suche nach Beschäftigungsalternativen (a.a.O.).

Eine Fallstudie belegt eine schockierende Situation: in einem untersuchten Unternehmen haben sich im Verlauf der vergangenen 20 Jahre 20 Todesfälle durch berufliche Erkrankungen ereignet. Hierin ist auch ein deutsches Elektronikunternehmen involviert, das seit 1994 in Indonesien tätig ist (siehe Kasten).

Fallstudie einer deutschen Firma in Indonesien
Das deutsche Unternehmen WW (Name geändert) ist seit 1994 in Indonesien tätig. Es hat circa 1200 Beschäftigte, 70 Prozent davon sind Frauen. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beträgt 8 Jahre; einige der Arbeiterinnen sind noch seit der Eröffnung beschäftigt. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag beträgt 12 Stunden. Zu Spitzenzeiten stellte das Unternehmen zwei Millionen elektronische Komponenten pro Monat her, jedoch ging die Produktion wegen geringerer Nachfrage auf 150.000 bis 200.000 Komponenten pro Monat zurück. Laut Auskunft eines/einer Gewerkschaftsführer*in vom Juni 2016 leiden die meisten Arbeiter*innen an Berufskrankheiten; es ist zu etlichen Todesfällen gekommen. Die Beschäftigten an Band A leiden unter chronischen Kopfschmerzen, Schilddrüsenbeschwerden, an Augenleiden und Atemnot. Sowohl Männer als auch Frauen leiden an Unfruchtbarkeit und viele sind zeugungs- bzw. gebärunfähig. Frauen leiden zudem unter Menstruationsstörungen und Fehlgeburten ereigneten sich ungewöhnlich häufig. Da 95 Prozent der Beschäftigten reguläre, unbefristet beschäftigt sind, ist es vergleichsweise leicht, die Beschwerden als durch die Arbeitssituation verursacht festzustellen. Es bestehen jedoch eine Reihe von Hindernissen, die die Arbeiter*innen und Opfer von weiteren Schritten abhalten.

Dieser Beitrag ist die Kurzfassung eines umfangreichen Berichts über die gemeinsamen Untersuchungen eines Rechercheteams von Lembaga Informasi Perburuhan Sedane (LIPS) und Gewerkschaften in einigen Industriezonen in Indonesien: „Killed at the Workplace: Workers’ Exposure to the Hazardous and Toxic Chemicals in the Electronics Factories in Batam, Indonesia“, Bogor 2017. Die vollständige Fassung des Berichts ist im Februar 2019 bei Electronics Watch erschienen.

Übersetzung aus dem Englischen von: Jörg Schwieger